AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) MikaMi Spielzimmer

Mit dem Betreten unserer Einrichtung und dem Bezahlen des Eintritts werden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Gäste (Kursteilnehmende, Eltern, Kinder und sonstige Begleitpersonen) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages.
Die Spielregeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte. Es gelten diese ausgehängten AGBs.
Wir bitten Sie diese Spielregeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen.

Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten!

Vielen Dank!

Allgemeines
• Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse zu entnehmen.
• Alle Anlagen und Einrichtungen des Spielzimmers dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Eine Nutzung außerhalb der Benutzungsregeln kann zu Verletzungen führen.
• Filmen und fotografieren ist in unseren Räumen erlaubt. Fremde Personen dürfen jedoch nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch den Betreiber.

Aufsichtspflicht/ Betreuung
• Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet.
• Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall eine Aufsichts- und Betreuungspflicht.
• Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für die Kinder durchführt (z.B. Motto-Feiern)

Benutzung der Spielgeräte
• Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Jede Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Gäste. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind / den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.
• Alle Anlagen und Einrichtungen  dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden.
• An Netzen (z.B. Trampolin) darf nicht hoch-geklettert werden.
• Auf den Trampolinen darf nur eine Person pro Sprungtuch springen.  Erwachsene dürfen nicht auf dem Trampolin springen! Die Benutzung ist für Kinder bis maximal 7 Jahre gestattet. Unbeherrschte, riskante Sprünge sind lebensgefährlich und damit absolut verboten! Kinder unter 3 Jahren dürfen wegen Verletzungsgefahr das Trampolin nicht benutzen. 
• Es ist verboten, höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen.
• Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).
• Die Gewichtsbeschränkungen auf einigen Spielgeräten sind unbedingt einzuhalten (z.B. maximal 150kg auf dem Trampolin). Für Beschädigungen auf Grund von Überlastung haftet der Nutzer.

Unfallmeldung
• Wichtig! Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind unverzüglich (vor Verlassen der Anlage) an der Eingangskasse zu melden und werden dort schriftlich dokumentiert.

Bekleidung
• Aus hygienischen Gründen besteht auf allen Spielgeräten Sockenpflicht. Hierzu werden bei Einlass Socken zur Verfügung gestellt. Aus hygienischen Gründen sind unbedingt die ausgehändigten Socken zu verwenden.
• Bitte Anhänger, Ketten, sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen. !Achtung sehr gefährlich!

Speisen und Getränke/ Rauchen/ Alkohol
• Um die Preise unseres gastronomischen Angebots familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können.
• Es gilt Kaugummiverbot
• Essen und Trinken bitte nur im Sitzbereich! Eine Mitnahme, auch von Glas oder Porzellan, in den Spielbereich ist streng untersagt!
• Das Rauchen ist in der gesamten Einrichtung strengstens verboten!
• Auffällig alkoholisierte Gäste werden aus der Einrichtung verwiesen.

Verhalten/ Beschädigungen/ Haftung
• Schlechtes Benehmen und Tätlichkeiten gegenüber anderen Gästen wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden.
• Gäste, die gegen die Grundsätze dieser Spielregel handeln oder Anweisungen der Personals nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft von der Benutzung ausgeschlossen werden. Der Eintritt wird in diesem Fall nicht erstattet.
• Die Aufgabe unserer Mitarbeiter ist es, auf die Einhaltung dieser Spielregeln zu achten, sofern sie von einer Verletzung derselben Kenntnis erhalten. Die Gäste nehmen zur Kenntnis, dass unsere Mitarbeiter nicht an allen Spielgeräten zur gleichen Zeit vertreten sein können, sondern Kontrollrundgänge unternehmen. 
• Es ist vorrangig Sache der Eltern und Begleiter, darauf zu achten, dass die Hausordnung im konkreten Einzelfall eingehalten wird.

• Die Nutzung der Spielanlage erfolgt auf eigene Gefahr, jedoch mit der Maßgabe, dass das MikaMi Spielzimmer dafür einsteht, dass sich die Spielanlage in einwandfreiem Zustand befindet und die Verkehrssicherungspflichten eingehalten werden. 

Kapazitätsgrenze/ Garderobe/ Fundsachen
• Bei hohem Gästeaufkommen behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen. Dazu sind wir aus feuerpolizeilichen Gründen verpflichtet. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.
• Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingungen behandelt.

Keinen Zutritt haben:
• Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen nachzügelnde Familienmitglieder) sowie Kinder ohne Begleitung von Erwachsenen.

• Personen mit Hallenverbot.
• Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert).
• Gäste mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.
• Tiere

Salvatorische Klausel:
• Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betroffen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover.